KURZBESCHREIBUNG
Der in mehreren Bauabschnitten überwiegend im 19. Jahrhundert errichtete Gebäudekomplex ist als Kulturdenkmal ausgewiesen und soll nun zu Mehrfamilien-Wohnhäusern umgebaut werden.
Die Gebäude befinden sich in einem renovierungs-, sanierungs- und instandsetzungsbedürftigen Altbauzustand, so dass umfassende Sanierungsarbeiten auszuführen sind.
Erhöhte Abschreibung der Modernisierungs- und Instandhaltungskosten gemäß § 7i EStG (100 % verteilt auf 12 Jahre).